WAFFENRECHT
 
 

Auszug aus der Webseite des BSSB
Freitag, 30. April 2010

Vollzugshinweise zum Waffengesetz

Von vielen wurden sie bereits seit langem erwartet, nun sind sie verfügbar:

die Vollzugshinweise zum Waffengesetz aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die drei wichtigsten Punkte darin betreffen:

·         die Aufbewahrung von Zimmerstutzen und Einzellader-Langwaffen

·         die Aufbewahrung von Vereinswaffen

·         die Gleichwertigkeit von nicht zertifizierten Tresoren und Stahlschränken

- Vollzugshinweise (Vollzugshinweise_Aufbewahrung_IM.pdf)
- Gleichwertigkeit (Gleichwertigkeit.pdf)
- Merkblatt Gleichwertigkeit (Merkblatt_Gleichwertigkeit.pdf)
- Empfehlung BSSB (Empfehlung_BSSB_(Stand_09-03-2010).pdf)
- Arbeitskreis_Waffenaufbewahrung (Arbeitskreis_Waffenaufbewahrung.pdf)


 

Weitere nützliche Dokumente zum Waffenrecht
 
Hinweise_zu_Aufbewahrungskontrollen DSB
  Überlassung, Verkauf einer Waffe, Meldung ans Landratsamt/Ordnungsamt  (.dot)  
Verleih einer Waffe-Privat  
Sportschießen - Antrag auf Ausnahme für Kinder LRA WÜ
Begleitpapier Waffentransport Jugend BSSB
DSB Poster A4 Aufbewahrung 2009-12 (2MB) DSB
Kaufvertrag für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe  
Einverstaendniserklaerung_§27_waffg_1 DSB

An Einverständniserklärungen denken!

Alle Jugendlichen bis 18 Jahren, die mit Kleinkaliberwaffen schießen, benötigen ab sofort die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bisher bis 16 Jahre). Jugendliche, die bei der Deutschen Meisterschaften mitschießen, müssen diese Einverständniserklärung vorlegen, sonst gibt es Probleme.

Das Schießen mit großkalibrigen Waffen (ausgenommen Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen) ist für Minderjährige (unter 18 Jahren) nicht mehr erlaubt.

Formblatt der Deutschen Schützenjugend als pdf oder unter www.dsj-dsb.de.